| Kostenbeteiligung Maßgebend für die Höhe Ihrer Kostenbeteiligung ist das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz. Neu: Die Berücksichtigung aller Geschwister bei der Berechnung der Kostenbeteiligung müssen Sie nicht mehr beantragen. Die sogenannte „Geschwisterermäßigung“ wird künftig automatisch für alle Kinder gewährt, die Ihrem Wohnortjugendamt bekannt sind (z.B. durch die Betreuung in einer Tages- oder Horteinrichtung) und die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Betreuung Ihres Kindes im letzten Jahr (12 Monate) vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht ist kostenfrei. Sie brauchen nur noch den Verpflegungsanteil in Höhe von derzeit 23 Euro monatlich zu zahlen, mit Ausnahme der reinen Halbtagsförderung ohne Mittagessen. (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin) Für Kinder, die an der Vesper teilnehmen möchten, ist ein Aktionsgeld an den Kindergarten in Höhe von 10 Euro monatlich zu zahlen. Die einzelnen Gruppen führen darüber hinaus eine Gruppenkasse, in die nach Bedarf ein kleiner Unkostenbeitrag fü Bastelmaterialien etc. eingezahlt wird. |
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